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AGB
Hundepension

1.1.

Kerstin Janc- Hundepension ist ein Betreuungsangebot von Kerstin Janc, Rolf-Ronecker-Straße 4, 97896 Freudenberg

 

1.2.

Sämtliche Leistungen und Angebote der Hundepension / Hundetagesstätte erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas abweichendes vereinbart ist, auch für zukünftige Geschäftsbedingungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

 

1.3.

Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Etwaig entgegenstehenden AGB des Kunden wird widersprochen.

 

2.1.

Angeboten wird insbesondere die Betreuung von Hunden während der Urlaubszeiten sowie Zeiten der beruflichen Verhinderung ihrer Halter.

 

2.2.

Die konkreten Angebote und Leistungen sind dem aktuellen Preis-Leistungs-Verzeichnis  zu entnehmen.

 

2.3.

Die Anmeldung zu den Angeboten von Kerstin Janc - Hundepension kann mündlich, fernmündlich oder per E-Mail erfolgen. Sie ist mit Bestätigung durch Kerstin Janc - Hundepension / Hundetagesstätte“ verbindlich. Ein Anspruch auf Betreuung durch Kerstin Janc - Hundepension besteht nicht. Die Betreuung kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Dies insbesondere, wenn der Hund nach fachlicher Einschätzung nicht für das jeweilige Betreuungskonzept geeignet ist oder die Aufnahmekapazitäten erreicht sind. Soweit eine Anmeldung nicht angenommen wird, informiert Kerstin Janc - Hundepension den Kunden unverzüglich. Mit Erstanmeldung zu einem der Angebote werden die personenbezogenen Daten des Hundehalters (zur Kontaktaufnahme und Vertragsabwicklung) sowie die Daten und Besonderheiten des Hundes erfasst. Der Kunde versichert als Hundehalter, dass die insoweit gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind. Diese Angaben sind Vertragsgrundlage. Soweit sich im Laufe der Geschäftsbeziehung, insbesondere vor Inanspruchnahme weiterer Betreuungszeiträume Änderungen ergeben (z.B. Veränderung der Adressdaten / neuauftretendes Problemverhalten / geänderter Impf- oder Versicherungsstatus / Läufigkeit der Hündin im Betreuungsangebot) so sind diese durch den Kunden unaufgefordert mitzuteilen.

 

3.1.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Betreuungsangebot ist das Bestehen einer gültigen Hundehalterhaftpflichtversicherung. Diese ist durch Kopie des Versicherungsscheins / Beleg aktueller Beitragszahlungen nachzuweisen.

3.2.

Voraussetzung für die Betreuung ist ein gültiger, vollständiger Impfschutz nach den aktuellen Empfehlungen der „StIKo Vet“. Dieser ist nachzuweisen durch Vorlage / Kopie des Impfausweises.

 

3.3.

Läufige Hündinnen sind vom Betreuungsangebot ausgeschlossen.

 

4.1.

Soweit das Betreuungsangebot die gemeinschaftliche Betreuung von mehreren Hunden / gemeinschaftliche Aktivitäten vorsieht, so ist der Kunde sich bei der Anmeldung der Tatsache bewusst, dass das Zusammentreffen von mehreren Hunden im Hinblick auf die tierische Gefahr stets gefahrgeneigt ist. Der Kunde stimmt dieser Gefahr als Hundehalter ausdrücklich zu. Insbesondere kann es in der Hundegruppe zu artgerechten Raufspielen von Hunden untereinander und so auch zu Verletzungen der Tiere kommen, die unter Umständen der tierärztlichen Versorgung bedürfen.

 

4.2.

Für den Fall einer akuten Erkrankung oder eines sonstigen tiermedizinischen Notfalls während des Betreuungszeitraumes ist Kerstin Janc - Hundepension berechtigt und verpflichtet den Hund unmittelbar tiermedizinisch versorgen zu lassen. Die Auswahl des Tierarztes / der tierärztlichen Klinik obliegt hierbei Kerstin Janc - Hundepension soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der tierärztlichen Versorgung seines Tieres zu übernehmen und Kerstin Janc - Hundepension  hiervon im Innenverhältnis freizustellen. Die Kosten der notwendig gewordenen tierärztlichen Behandlung sind, sowie etwaig anfallende Fahrtkosten, zusätzlich zu dem vereinbarten Betreuungssatz zu entrichten.

 

4.3.

Für den Fall, dass ein Hund trotz ergriffener Sorgfaltsmaßnahmen während des Betreuungszeitraumes entweicht oder sonst abhandenkommt, ist Kerstin Janc - Hundepension  berechtigt und verpflichtet unverzüglich alle Maßnahmen zur Wiedererlangung des Tieres einzuleiten. Hierzu zählen insbesondere die Aufnahme von Suchmaßnahmen sowie die Information örtlicher Behörden (Polizei / Ordnungsamt) und etwaige Hunderegister (z.B. Tasso). Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Auffinden seines Hundes entstehen, zu übernehmen und Kerstin Janc - Hundepension hiermit im Innenverhältnis freizustellen. Etwas anderes gilt für den Fall, dass das Tier infolge grober Fahrlässigkeit / Verschulden durch Kerstin Janc - Hundepension entweichen konnte.

 

4.4.

Für den Fall, dass der Hund während des Betreuungszeitraum verstirbt, so wird der Kunde hierüber unmittelbar informiert. Das weitere Vorgehen hinsichtlich des Tierkörpers wird vereinbart.

 

4.5.

Für den Fall, dass der Hund trotz Ablauf des Betreuungszeitraumes nicht abgeholt wird, ist die Hundepension / Hundetagesstätte berechtigt, für den zusätzlichen Zeitraum die hierfür unter Berücksichtigung des aktuellen Preis-Leistungsverzeichnisses anfallenden Kosten zu berechnen. Sollte der Hund ohne tragende Vereinbarung über den Zeitraum von 7 Tagen nach Beendigung der ursprünglichen Vertragslaufzeit noch nicht abgeholt worden sein, so ist Kerstin Janc - Hundepension berechtigt, den Hund an ein Tierheim / eine Tierschutzorganisation oder andere geeignet scheinende Stelle zur weiteren Unterbringung zu übergeben. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

 

5.1.

Kerstin Janc - Hundepension ist von einer Haftung für Schäden im Rahmen des gesetzlich zulässigen freigestellt. Das bedeutet eine Haftungsfreistellung mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftungsfreistellung erfolgt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

 

5.2.

Ein etwaiger Schaden wird begrenzt auf einen vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für mitgeführte Gegenstände (Halsbänder, Leinen, Steuermarken u.ä.) wird nicht übernommen.

 

6.

Die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiträume können von dem Kunden bis zu 21 Tage vor Antritt kostenfrei schriftlich storniert werden. Zwischen dem 20. bis 7. Tag vor dem geplanten Betreuungszeitraum werden zum Ersatz des Ausfallschadens 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt, ab dem 6. Tag die gesamte Vergütung. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

Stand der AGB: Oktober 2025

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